Wenn wir hingen in Artikel 1882 des Bürgerlichen Gesetzbuches in den Teil über die Versicherungsansprüche, sehen wir, dass:
"Die Versicherung ist ein Vertrag, durch den Versicherer ist verpflichtet, die versicherten Schäden aufgrund eines Unfalls Vergeltung"
Diese Definition ist für alle Arten von Lebensversicherungen gelten:
- Sachversicherung
- Persönliche Versicherung
- Haftpflichtversicherung
In allen drei Fällen die Lebensversicherung wird von seiner Funktion als Ausgleich charakterisiert: es zu einem Unfall und zu ersetzende Schaden.