Wenn wir hingen in Artikel 1882 des Bürgerlichen Gesetzbuches in den Teil über die Versicherungsansprüche, sehen wir, dass:

"Die Versicherung ist ein Vertrag, durch den Versicherer ist verpflichtet, die versicherten Schäden aufgrund eines Unfalls Vergeltung"

Diese Definition ist für alle Arten von Lebensversicherungen gelten:

  • Sachversicherung
  • Persönliche Versicherung
  • Haftpflichtversicherung

In allen drei Fällen die Lebensversicherung wird von seiner Funktion als Ausgleich charakterisiert: es zu einem Unfall und zu ersetzende Schaden.