Auch der Ausgangspunkt liegt in der Auslegung von Art. 1882 Bürgerliches Gesetzbuch, dass, soweit es definiert Lebensversicherung behauptet, dass:
"Die Versicherung ist ein Vertrag, bei dem der Versicherer, zur Zahlung einer Prämie ist verpflichtet, .... um eine Kapitalerhöhung oder eine Rente auf dem Eintreten eines Ereignisses im Zusammenhang mit menschlichen Lebens zu bezahlen "
Für Veranstaltungen in Bezug auf das menschliche Leben sind Tod und das Leben selbst, oder das Überleben.
Sie identifizieren die Bereiche, in denen seine Lebensversicherung ist aufgeteilt:
- Die Versicherung für den Fall des Todes
- Die Versicherung für den Fall des Überlebens
Diese beiden Sektoren schneiden mit einander führten zu mehr Versicherungsprodukte, die auch kompliziert werden, sind aber ihrer besseren Verständnis dieser beiden Elemente sind immer vorhanden.