Am 1. November 2007 in Kraft getreten ist die europäische Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen gemäß MiFID – Markets in Financial Instruments Directive.
Das Hauptziel der Richtlinie ist es, eine größere Transparenz der Finanzmärkte zu fördern und Garantien für Investoren durch die Erhöhung Offenlegungspflichten von Vermittlern zu stärken.
Die MiFID erfordert besondere Pflichten von Vermittlern, unter denen:
• die Notwendigkeit, Kundenaufträge zu den bestmöglichen Bedingungen ausführen (c.d. “Best Execution”);
• die Notwendigkeit, Kunden in klassifizieren 3 Kategorien, die zu einem anderen Schutzniveau entspricht: Retail-Kunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien;
• die Notwendigkeit zu erkennen und den Kunden über mögliche Interessenkonflikte, Entwicklung von Verfahren zur Beseitigung oder auf ein Minimum reduzieren;
• die Notwendigkeit, mit neuen Regeln zur Schaffung von Anreizen entsprechen, das muss an den Kunden kommuniziert werden und dürfen ausschließlich zur Verbesserung der Dienstleistung ausgerichtet sein.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der MiFID sind vorbereitet, Banks of the Information Dokumente, die den Kunden vor der Auszahlung von Wertpapierdienstleistungen geliefert.