L'art. 2 Absatz 4 DL. 138 von 13 August 2011, sagt: "Für die Zwecke der Einhaltung der Vorschriften auf Gemeinschaftsebene für die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verabschiedet, Einschränkungen bei der Verwendung von Bargeld und Inhaberpapiere sind geeignet, um den Betrag von Euro 2.500,00 (zweitausendfünfhundert)".
Die Regel in Kraft getreten am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt, ereignete sich am 13 August.
Im Hinblick auf die Zahlung von Versicherungsprämien, der Regel nur geringe Auswirkungen, weil es in Kraft Artikel bleibt. 47 Reg. Isvap n. 5/2006, es ist verboten, Geldpreise für jede Menge von Lebensversicherungen und Prämien für Lebensversicherungen sammeln nicht RC Cars, Betrag von mehr als 750,00 euro.
Nach den neuen Bestimmungen wird daher für die Cash-TPL-Versicherungen von weniger als eingelöst werden 2.500,00 euro.
Schließlich ist die gleiche Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung, erstreckt sich auch auf Zahlungen durch Schecks zahlbar gemacht, wo mehr als die Grenze von 2.500,00 Euro gilt, zusätzlich zu den Nicht-Übertragbarkeit Klausel, Angaben zum Emittenten.
Alessandro Gaetani
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