
„Als Aufsichtsbehörde, Das Institut verfolgt ein solides und umsichtiges Management von Vermittlern, die allgemeine Stabilität und Effizienz des Finanzsystems, sowie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften durch die beaufsichtigten Unternehmen.
Die Bank von Italien ist die zuständige nationale Behörde im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Einheitlicher Aufsichtsmechanismus, SSM) auf Banken.
Zum Schutz der Bank- und Finanzkunden zielt das Handeln der Bank darauf ab, die Einhaltung der Transparenzregeln und die Korrektheit des Verhaltens der Intermediäre gegenüber den Kunden sicherzustellen, Familien und Unternehmen, die Instrumente des individuellen Schutzes der Kunden zu stärken und die Finanzkompetenz der Bevölkerung zu erhöhen.“
Auszug aus der Funktionsliste der Bank von Italien
Ab dem 1. Januar dieses Jahres wird die Banca d'Italia problematisch 12 sanktionierende Maßnahmen gegenüber Banken und andere beaufsichtigte Unternehmen, des Typs “prozedural”: beispielsweise Anordnungen zur Ausübung seiner Tätigkeit gemäß den Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften.
Ihre Veröffentlichung erfolgt elektronisch auf der Website des Instituts, in der Regel nach Benachrichtigung der betroffenen Personen. Dies ist die Motivation für die jüngst erlassene Bestimmung:
Nichteinhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und Methoden zur Meldung verdächtiger Transaktionen. *
Dies bestätigt das, obwohl viele Sanktionsbefugnisse zugeschrieben wurden europäische Zentralbank, ein Banca d'Italia es gibt jedoch noch einige, gegen die verhängt werden muss:
- "Bedeutende" Banken (auf Anfrage der EZB);
- Andere Banken;
- Andere beaufsichtigte Unternehmen (wie zum Beispiel, SIM, SGR, intermediari finanziari) und allgemein an andere beaufsichtigte Unternehmen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung und des Kundenschutzes.
Stattdessen sind sie ernster die sogenannten „relevanten“ Maßnahmen zu den vorgenannten betreuten Fächern. Diese betreffen in der Tat Verfahren Zwangsverwaltung Liquidation sondern auch Widerruf der Zulassung zum Betreiben des Banken- und Finanzmarktes ebenso gut wie Verbote, Schließungen und andere Hemmmaßnahmen.
Alessandro Gaetani
*Sanktionsmassnahmen der Bankitalia