
L’ ABI hat ein Rundschreiben herausgegeben, um die Einführung durch angeschlossene Banken im gesamten Staatsgebiet zu fördern Massnahmen zugunsten von Familien mit variablen Hypotheken ohne Obergrenze, um die Auswirkungen der Zinserhöhung auf die Höhe der Raten abzumildern.
Wir müssen handeln, denn es handelt sich um umsetzbare Maßnahmen auf Anfrage und im Einvernehmen mit denjenigen, die sich für den Abschluss einer Hypothek mit variablem Zinssatz entschieden haben, ohne ihnen neue Belastungen aufzubürden, entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten der einzelnen Banken und im Einklang mit den durch europäische Vorschriften vorgegebenen Grenzen und den persönlichen Bedingungen der Begünstigten.
27 Juli 2023: Die EZB erhöhte die Zinsen auf 4,25% aus 4,0%
Dies sind die drei wichtigsten anwendbaren Maßnahmen:
- möglich Verlängerung des Tilgungsplans Finanzierung für den Kauf eines Ersthauses;
- möglich Erweiterung des Kreises der Begünstigten der Neuverhandlung von Hypothekendarlehensverträgen, eingeführt durch Art.1, Absatz 322, des Gesetzes 29 Dezember 2022, n. 197 (zB, Zu der Maßnahme können auch Personen zugelassen werden, die ein ISEE-Einkommen oder Hypotheken in höherer Höhe als gesetzlich vorgeschrieben haben);
– möglicher Rückgriff auf Solidaritätsfonds für Hypotheken für den Kauf des ersten Eigenheims (sogenannten Gasparrini-Fonds), um bei Eintritt bestimmter Ereignisse die Zahlung der Kreditraten auszusetzen.
Es ist daher sinnvoll, sich an Ihre Bank zu wenden, um die drei oben genannten Maßnahmen, aber auch andere verbesserte Konditionen zu prüfen, um die Auswirkungen des Zinsanstiegs auf Hypotheken mit variablem Zinssatz zu bewältigen.
Das ABI-Rundschreiben kann hier heruntergeladen werden mit dem der Bankenverband die Banken- und Finanzwelt um breite und zeitnahe Unterstützung bittet.
Alessandro Gaetani